Ein Notfallplan wird für ein konkretes Szenario verfasst, wie z.B. Erste Hilfe, Stromausfälle oder Alarmierung und Evakuierung bei einem Brand. Darin werden die erforderlichen Maßnahmen Schritt für Schritt leicht verständlich sowie kurz und knapp erklärt. In vielen Bereichen ist das Fehlen von Notfallplänen ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Arbeitsschutz-Gesetz, Arbeitsstätten-Verordnung oder Brandschutz-Ordnung.
Notfallpläne werden überall dort veröffentlicht, wo sie eintreten könnten. Zudem liegen sie elektronisch als auch in Papierform auf und werden über interne Kommunikationskanäle und Medien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergereicht. Optimalerweise müssen Notfallpläne nicht eigens geschult werden, weil sie selbsterklärend sind. Grafiken und Illustrationen fassen das Wesentliche auf einen Blick zusammen.
Informationen, die ein Notfallplan beinhalten sollte:
Ereignis / Notfall (Gültigkeit): Was löst den Notfallplan[1] aus?
Sofort-Maßnahmen, die zu treffen sind, wie z.B. Alarmierung, Retten von Menschen / Erste-Hilfe-Maßnahmen, Sicherung von Maschinen oder Veranlassung von Evakuierungen
Beschaffen von relevanten Informationen und Weitergabe an definierten Personenkreis
Kontakt zu Einsatzkräften sowie zuständigen internen und externen Stellen bzw. Behörden
Zuständigkeit / Kriterien für die Auslösung eines Krisenalarms bzw. Aktivierung des Krisenmanagements
[1] Ein Notfallplan beinhaltet in der Regeln Elemente eines „Alarmplan“ und auch eine „Einsatzplanes“ ? Alarm: welche Personen / Kräfte / Mittel sind im Alarmfall zu aktiveren und welche grundlegenden Ablauf für die Einsatzbewältigung gibt es (ÖNORM S 2304:2018)
Sitzung abgelaufen
Bitte melde dich erneut an.
Die Anmelde-Seite wird sich in einem neuen Tab öffnen. Nach dem Anmelden kannst du das Tab schließen und zu dieser Seite zurückkehren.